Patrick Bahlmann
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
in Kooperation mit Rechtsanwalt Günther Falkenstein

Rechtsdienstleistung

Wir beraten und vertreten

außergerichtlich wie auch gerichtlich insbesondere in folgenden Spezialgebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Baurecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht

Die jahrzehntelangen Erfahrungen haben gezeigt, dass anspruchsvolle Fragestellungen oft nicht isoliert aus einem Spezialrechtsgebiet beantwortet werden können, sondern Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten – etwa Bereichen des öffentlichen Verwaltungsrechts - zu berücksichtigen sind. Somit sehen wir uns auch als Generalisten, deren anwaltlicher Pflicht es entspricht, Problemstellungen umfassend von allen Seiten zu durchleuchten, wobei gegebenenfalls die kooperative Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters beizuziehen sein wird.

Wir setzen Ihre berechtigten Forderungen durch und schöpfen im Rahmen der Eintreibung die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aus.

Im Falle Ihrer unberechtigten Inanspruchnahme wehren wir die von Dritten behaupteten, tatsächlich nicht bestehenden Forderungen ab.

Wir unterstützen im betriebs- und wirtschaftsrechtlichen Bereich sowohl zu Fragen des täglichen Geschäftsablaufes, wie auch zu außerordentlichen Vorgängen, seien es Gestaltungen von Verträgen mit Geschäftspartnern oder interne gesellschaftsrechtliche Regelungen (etwa auch die Geschäftsnachfolge im Wege der Veräußerung an einen Dritten oder im Wege der vorweggenommen Erbfolge). Wir kümmern uns ebenfalls um Finanzierungs- oder Sanierungsfragen sowie um Fragen im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Krise.

Auch im privatrechtlichen Bereich bzw. im Rahmen des Verbraucherschutzes kann eine Vielzahl von juristischen Konfliktsituationen auftreten, deren Vermeidung oder Lösung zu unseren Aufgabenbereichen gehört.

Der anwaltliche Berater zeichnet sich aus durch uneingeschränkte Loyalität zu seinen Mandanten, wobei im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit besonderes Gewicht der anwaltlichen Schweigepflicht zukommt.

Das Anwaltshonorar ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder gegebenenfalls aus einer getroffenen Honorarvereinbarung. Abrechnung über Prozeßkostenhilfe ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen den Abschluß einer Rechtsschutzversicherung.

Wir beraten und vertreten

außergerichtlich wie auch gerichtlich insbesondere in folgenden Spezialgebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Baurecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht

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Rechtsanwaltskanzlei
Patrick Bahlmann
Possartstraße 2
81679 München
(am Prinzregentenplatz)

089 210 294 - 0
089 210 294 25
RA Patrick Bahlmann

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werktags
von 7:30 h bis 12:00 h,
von 12:30 h bis 18:30 h

gegebenenfalls können Besprechungstermine auf Ihre berufliche Einbindung abgestimmt werden

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U-Bahnstation (U 4)
Bushaltestelle (54, 100)
Prinzregentenplatz

Impressum / Rechtliches

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt und wurde von der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Günther Falkenstein ist als Rechtsanwalt zugelassen seit 1969.
Patrick Bahlmann ist als Rechtsanwalt zugelassen seit 2001.
Hieraus ergibt sich, dass die Rechtsanwälte vor allen Gerichten und allen Behörden in Deutschland auftreten können, außer in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Rechtsanwalt Falkenstein und Rechtsanwalt Bahlmann sind Mitglieder der

Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33
80331 München


Die Rechtsanwaltskammer ist die zuständige Aufsichtsbehörde.

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Possartstraße 2
81679 München
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Telefax: +49(0)89 - 210 294 25
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